Invest-Mobile liefert auch den bekannten Clubwagen. Club Car – der legendäre Hersteller von (elektrischen) Golfcarts und kleinen (angepassten) Nutzfahrzeugen. Als innovatives Unternehmen konzentrieren wir uns auf Elektrofahrzeuge für den privaten Nutzer und bieten Unternehmen im Tourismussektor, Kommunen sowie staatlichen und anderen Institutionen unsere praktischen, funktionalen und energieeffizienten Fahrzeuge für den Transport von Gästen, Personen und/oder Gütern an.
Die elektrischen Golfwagen sind wartungsarm, elektrisch (wirtschaftlich/umweltfreundlich) und können für viele Anwendungen eingesetzt werden. Fahrzeuge für Kunden in Belgien werden mit einem belgischen Nummernschild versehen. Für Kunden im Ausland werden die Fahrzeuge entsprechend der lokalen Gesetzgebung einsatzbereit geliefert. Unsere Club Car Fahrzeuge sind ab Lager lieferbar.
Invest-Mobile ist der lösungsorientierte Partner für Ihre Mobilität. Wir liefern unsere elektrischen Golfwagen an Unternehmen und Institutionen in den folgenden Sektoren:
Der Clubwagen Precedent ist in verschiedenen Modellen für 2, 4, 6 oder 8 Passagiere erhältlich und mit einem Vorzelt ausgestattet. Optional sind die Golfwagen voll abschließbar (fragen Sie nach den Möglichkeiten).
Beförderung zusätzlicher Passagiere? Die Club Car-Straßenbahn (Anhänger, ausgestattet mit einem Vorzelt) ermöglicht die Beförderung von bis zu 8 zusätzlichen Fahrgästen.
Der Club Autotransporter eignet sich für den Transport von Gütern. Diese Version ist durch ihren zusätzlichen Laderaum sehr gut für den Transport von Gütern geeignet.
Es ist fast unmöglich, alle Modelle und Optionen des Clubautos zu nennen. Wir freuen uns auf ein Gespräch mit Ihnen, um Ihr(e) zukünftige(s) elektrische(s) Minifahrzeug(e) zusammenzustellen. Invest-Mobile liefert den Clubwagen, der Ihren Erwartungen und Wünschen entspricht.
Unsere elektrischen Golfwagen sind wartungsarm, elektrisch (wirtschaftlich/umweltfreundlich) und können für viele Anwendungen eingesetzt werden. Unser elektrisches Clubauto, auch Langsamläufer genannt, kann an die Wünsche des Kunden angepasst werden.
Alle unsere elektrischen Mini-Fahrzeuge rosten nicht und sind mit einem Aluminium-Chassis ausgestattet. Invest-Mobile verfügt über eine eigene Service- und Wartungsabteilung.
Wir liefern alle unsere Elektro-Minifahrzeuge mit zwei Jahren Garantie auf Batterien und vier Jahre auf Chassis und Karosserie. Im ersten Jahr profitieren Sie von kostenlosem Service & Wartung!
Mit den Golfcarts von Invest-Mobile ist das Fahren auf öffentlichen Straßen kein Problem. Als größter Anbieter von Golfwagen in den Benelux-Ländern und Deutschland gehen wir einen Schritt weiter als nur ein Nummernschild und die Original-Fahrzeugpapiere an Ihrem Golfwagen anzubringen. Unsere Golfcarts erfüllen alle europäischen Anforderungen für das Fahren auf öffentlichen Straßen. Eine sichere Käfigkonstruktion, Beleuchtung, Gurte, Spiegel und Hupe werden von uns montiert. Eine Sicherheitsstufe im hinteren Bereich und ein „Parkticket“-Modul werden ebenfalls in Betracht gezogen. Als Standard. Ohne Sorgen. Und damit sicheres Fahren auf öffentlichen Straßen!
Ab Ende 2016 müssen Golfwagen auf öffentlichen Straßen die europäische Verordnung 168/2013 erfüllen. Mit anderen Worten, in Belgien müssen die neuen Fahrzeuge gemäß der europäischen Gesetzgebung homologiert oder bereits zugelassen sein. Die Zulassung kann über die DIV, RDW oder TUV erfolgen und auch über ein Versicherungsdokument versichert werden…. Wenn die Fahrzeuge zuvor zugelassen waren, ist eine EG-Konformitätsbescheinigung nicht mehr erforderlich, in Spanien ist die EG-Konformitätsbescheinigung auch für einen gebrauchten Golfwagen mit Nummernschild erforderlich, siehe Verordnung (EU) Nr. 168/2013.
Sie haben eine L6e-Zulassung mit einem Moped-Kennzeichen, keine Kfz-Steuer.
Sie haben eine L7 e-Zulassung mit einem Motorradkennzeichen, die Kfz-Steuer ist zum Zeitpunkt des Kaufs obligatorisch
Die gängigste ist die Firmenausstattung, die mit einem Kfz-Kennzeichen versehen ist. Eine Kfz-Steuer ist in diesem Fall nicht erforderlich
Der l7e und der L6e müssen also diese neuen Sicherheitsanforderungen erfüllen, und das geht über Beleuchtung und Sicherheitsgurte hinaus. Das Gesetz beschreibt alles, aber nicht in der Sprache der Verbraucher
Deshalb wurde einst die Website www.golfkarkopen.be eingerichtet, wo das Gesetz in der Sprache der Verbraucher abgefasst ist …
Vorhandene Fahrzeuge mit bestehender Zulassung können den Besitzer wechseln und öffentliche Straßen benutzen
In Europa müssen Fahrzeuge der Klassen L6e und L7e (z. B. neue Golfwagen) eine EG-Konformitätsbescheinigung (COC) oder eine Zulassung besitzen. Wenn Sie eine COC oder eine bestehende Zulassung für das Elektrofahrzeug haben, können Sie das Fahrzeug überall in Europa zulassen. Jedes Mitglied der Europäischen Union ist verpflichtet, Fahrzeuge mit der korrekten begleitenden Zulassung und/oder dem COC zu akzeptieren. In Spanien und den Niederlanden müssen Sie Ihr Fahrzeug jedoch immer zur Inspektion bringen. Dies ist mit Kosten verbunden.
Bereits zugelassene Golfwagen können also gerne weiterfahren.
Die Leistung eines elektrischen Golfwagens hängt von der Art des Motors ab, den der Kunde wünscht;
Wenn Sie eine EG-Konformitätsbescheinigung oder eine Originalzulassung haben, müssen Sie trotzdem ein Nummernschild beantragen.
Ihre örtliche Versicherungs- oder Regierungsbehörde kann Ihnen dabei sicher helfen.
Mindestalter für einen Golfwagen ist 18 Jahre und Führerschein B
Ab Ende 2016 müssen Golfwagen auf öffentlichen Straßen die europäische Verordnung 168/2013 erfüllen. Mit anderen Worten, in Belgien müssen die neuen Fahrzeuge gemäß der europäischen Gesetzgebung homologiert oder bereits zugelassen sein. Die Zulassung kann über die DIV, RDW oder TUV erfolgen und auch über ein Versicherungsdokument versichert werden…. Wenn die Fahrzeuge zuvor zugelassen waren, ist eine EG-Konformitätsbescheinigung nicht mehr erforderlich, in Spanien ist die EG-Konformitätsbescheinigung auch für einen gebrauchten Golfwagen mit Nummernschild erforderlich, siehe Verordnung (EU) Nr. 168/2013.
Sie haben eine L6e-Zulassung mit einem Moped-Kennzeichen, keine Kfz-Steuer.
Sie haben eine L7 e-Zulassung mit einem Motorradkennzeichen, die Kfz-Steuer ist zum Zeitpunkt des Kaufs obligatorisch
Die gängigste ist die Firmenausstattung, die mit einem Kfz-Kennzeichen versehen ist. Eine Kfz-Steuer ist in diesem Fall nicht erforderlich
Der l7e und der L6e müssen also diese neuen Sicherheitsanforderungen erfüllen, und das geht über Beleuchtung und Sicherheitsgurte hinaus. Das Gesetz beschreibt alles, aber nicht in der Sprache der Verbraucher
Deshalb wurde einst die Website www.golfkarkopen.be eingerichtet, wo das Gesetz in der Sprache der Verbraucher abgefasst ist …
Vorhandene Fahrzeuge mit bestehender Zulassung können den Besitzer wechseln und öffentliche Straßen benutzen
In Europa müssen Fahrzeuge der Klassen L6e und L7e (z. B. neue Golfwagen) eine EG-Konformitätsbescheinigung (COC) oder eine Zulassung besitzen. Wenn Sie eine COC oder eine bestehende Zulassung für das Elektrofahrzeug haben, können Sie das Fahrzeug überall in Europa zulassen. Jedes Mitglied der Europäischen Union ist verpflichtet, Fahrzeuge mit der korrekten begleitenden Zulassung und/oder dem COC zu akzeptieren. In Spanien und den Niederlanden müssen Sie Ihr Fahrzeug jedoch immer zur Inspektion bringen. Dies ist mit Kosten verbunden.
Bereits zugelassene Golfwagen können also gerne weiterfahren.
Die Leistung eines elektrischen Golfwagens hängt von der Art des Motors ab, den der Kunde wünscht;
Wenn Sie eine EG-Konformitätsbescheinigung oder eine Originalzulassung haben, müssen Sie trotzdem ein Nummernschild beantragen.
Ihre örtliche Versicherungs- oder Regierungsbehörde kann Ihnen dabei sicher helfen.
Mindestalter für einen Golfwagen ist 18 Jahre und Führerschein B